Leistungen
Der Notar von heute ist ein moderner Dienstleister, der vielfältige Lösungen zu rechtlichen Fragen in allen Lebensbereichen anbietet. Wir wollen Sie bestmöglich beraten und gemeinsam mit Ihnen für Sie maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
Spezialisiert sind wir auf folgende Gebiete:

Kaum eine Entscheidung im Leben will so gut überlegt sein wie der Kauf einer Liegenschaft, jedoch bieten sich hier viele juristische Fallstricke. Der Notar hat den Überblick und garantiert die Abwicklung aller Kaufverträge als „One-Stop-Shop“, von der Erhebung der Grundstücksdaten und möglicherweise bestehenden Rechte, über die Vertragserrichtung und Beglaubigung, die Freistellung von bestehenden Lasten und die Berechnung und Abfuhr der entstehenden Steuern bis zur Grundbuchseintragung.
Außerdem genießt der Notar besonderes Vertrauen und sichert die Parteien durch die Abwicklung des Kaufpreises über ein Treuhandkonto entsprechend ab.

Gerne können wir Notariatsakte aller Art sowie Beurkundungen auf elektronisch errichteten Urkunden auch digital mit Ihnen errichten, sofern es Ihnen nicht möglich ist, persönlich in unserem Notariat zu erscheinen. Dazu wird zuerst ein Video-Identifizierungsverfahren und danach eine Videokonferenz mit unserem Notariat durchgeführt, bei der die elektronische Unterfertigung der Urkunde von allen Beteiligten unter Verwendung einer österreichischen Handysignatur / Bürgerkarte / E-ID erfolgt.

Bei Unternehmensgründungen kann viel falsch gemacht werden, der Notar macht die Gründung jedoch einfach und verständlich. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner und beraten Sie im Vorfeld bei der Wahl der passenden Rechtsform (GmbH, OG, KG, Einzelunternehmen, …), des Firmennamens und steuerlicher Aspekte, errichten den Gesellschaftsvertrag und tragen Ihr neues Unternehmen im Firmenbuch ein.
Auch nach der Gründung können sich viele Themen ergeben, bei denen der Notar als Experte gefragt ist: z.B. Abtretung von Beteiligungen, Unternehmensübertragungen (Share Deal, Asset Deal) oder Umgründungsvorgänge (z.B. Einbringung, Spaltung, Verschmelzung, Zusammenschluss)

Der Notar ist auch Experte im Familienrecht; wir beraten Sie gerne, damit auch bei ihren Familienverhältnissen alles in Ordnung ist. Egal ob Sie zu Beginn einer Partnerschaft klare Verhältnisse schaffen möchten (Ehevertrag, Partnerschaftsvertrag), Unterstützung bei einer einvernehmlichen Scheidung oder Adoption benötigen oder Ihren Kinderwunsch mit einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung realisieren möchten.


Wer möchte schon gerne, dass andere Personen für einen selbst bestimmen? Wir unterstützen Sie bei der Errichtung einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung und registrieren diese, außerdem beraten wir, wenn eine Erwachsenenvertretung nötig wird.

Als Gerichtskommissär führen wir Verlassenschaftsverfahren im Auftrag des Bezirksgerichtes Ried im Innkreis unparteilich und rasch durch.
Darüber hinaus können wir gerne Verlassenschaftsverfahren auch im Auftrag der Erben (als Erbenmachthaber) durchführen.

Die 15 wichtigsten Fragen zum Vererben, Erben und Schenken. Erfahren sie mehr!
Frauen sollten sich rechtzeitig informieren und vorsorgen. Erfahren sie mehr!

Alle Juristen im Notariat sind ausgewiesene Experten im Erbrecht. Wir beraten Sie bei der Errichtung eines Testamentes und verwahren und registrieren dieses für Sie, damit später Streit unter den Erben vermieden wird. Außerdem können so unbeabsichtigte Irrtümer gar nicht erst entstehen. Zur Streitvermeidung können auch Erb- oder Pflichtteilsverzichtsverträge viel beitragen.

Als Urkundsperson beurkundet der Notar verschiedene Vorgänge durch notarielle Protokolle (z.B. Haupt- und Generalversammlungen, tatsächliche Vorgänge wie Gewinnspiele)


Das Liegenschaftsrecht bietet viele weitere Facetten, bei denen Ihnen Ihr Notar behilflich sein kann. Als Experte auf diesem Gebiet errichtet er Bauträgerverträge oder Wohnungseigentumsverträge unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen der Beteiligten.
Für Miet- oder Pachtverträge, aber auch Verträge über einzelne Rechte an Liegenschaften (Wohnrecht, Fruchtgenussrecht, Vorkaufsrecht, Belastungs- und Veräußerungsverbot) ist der Notar ebenso idealer Ansprechpartner.

Egal ob Sie ein nur Grundstück im Familienkreis weitergeben oder einen landwirtschaftlichen Betrieb übergeben möchten: Der Notar berät Sie zuverlässig und unkompliziert und errichtet die notwendigen Verträge so, dass später Streit zwischen den Vertragsparteien vermieden wird. Auch hier garantieren wir Ihnen die rasche Abwicklung aller Nebentätigkeiten (Beglaubigung, Steuerverfahren, Grundbuchseintragung).

Wir beglaubigen die Echtheit Ihrer Unterschrift auf Urkunden oder erstellen beglaubigte Kopien von Dokumenten. Kommen Sie einfach zu uns, eine Terminvereinbarung ist nicht nötig.
Sofern es Ihnen nicht möglich ist, persönlich in unserem Notariat zu erscheinen, kann auf Anfrage die Beglaubigung auch digital / elektronisch vorgenommen werden.

Wenn Sie einen Auszug aus dem Grundbuch oder dem Firmenbuch benötigen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir fragen den aktuellen Stand sofort ab und erläutern Ihnen auf Wunsch den Auszug.